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Newsletter vom 08.12.2014

Das Bundesarbeitsgericht hat einmal etwas wirklich richtig entschieden. Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich nur befriedigend sein und nicht besser.

Bescheinigen Sie einem Arbeitnehmer im Zeugnis, die ihm übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erfüllt zu haben, erteilen Sie die Note "befriedigend". Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und beweisen.

Das vorinstanzliche Landesarbeitsgericht hatte zur Ermittlung einer durchschnittlichen Bewertung Studien herangezogenen, nach denen fast 90 % der untersuchten Zeugnisse die Schlussnoten "gut" oder "sehr gut" aufweisen sollen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es aber für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht auf die in der Praxis am häufigsten vergebenen Noten an. Ansatzpunkt ist die Note "befriedigend" als mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Im Übrigen lassen sich nach den Bundesrichtern aus den Studien entsprechende Tatsachen, die den Schluss darauf zulassen, dass neun von zehn Arbeitnehmern gute oder sehr gute Leistungen erbringen, nicht entnehmen. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gefälligkeitszeugnisse in die Untersuchungen eingegangen sind, die dem Wahrheitsgebot des Zeugnisrechts nicht entsprechen. Und ein Zeugnis, das nicht der Wahrheit entspricht, ist letztendlich auch kein richtiges Zeugnis! Der Zeugnisanspruch nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO richtet sich auf ein inhaltlich "wahres" Zeugnis. Das umfasst auch die Schlussnote. Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2014, Az.: - 9 AZR 584/13).

Da für die meisten Unternehmer diese Zeugniserteilung einen unangenehmen Arbeitsakt darstellt, der einmal viel Zeit kostet und der auch manchmal unangenehme Erinnerungen wieder aufleben lässt, schreiben wir für Sie!

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, oder zu anderen Themen aus dem Personalbereich Hilfe benötigen, rufen Sie uns an: 02365-9740897.






Newsletter vom 19.11.2014

Die Bundesregierung will junge Eltern finanziell besser stellen, und ihnen einen flexibleren Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen.

Die beiden wichtigsten Bausteine in dieser Reform des bestehenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind das sogenannte „Elterngeld Plus“ und die Neuerungen bei der Elternzeit. Beide Änderungen sollen im Juli 2015 in Kraft treten. Vor allem der kurzfristige, vorzeitige Rückkehranspruch von Arbeitnehmern in Kombination mit dem Wegfall der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers wird erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung in Unternehmen haben. Welche Regelungen im Detail geplant sind, und wie Sie sich als Arbeitgeber vorbereiten sollten, können wir in einem persönlichen Gespräch klären.

- Bisher können Eltern, auch wenn sie in Teilzeit arbeiten, das Elterngeld lediglich für 14 Monate beantragen. Reduzieren jedoch beide Elternteile die Arbeitszeit und beziehen parallel dazu Elterngeld, sind die 14 Monate bereits nach 7 Monaten aufgebraucht, da bisher die Elterngeldmonate beider Elternteile addiert werden.

- Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, erhalten das Elterngeld Plus künftig doppelt so lange wie bisher das Basiselterngeld, also bis zu 28 Monate. Ein bisheriger Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Unterm Strich bekommen in Teilzeit arbeitende Eltern über den gestreckten Zeitraum dann genauso viel Elterngeld wie Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten.

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, oder zu anderen Themen aus dem Personalbereich Hilfe benötigen, rufen Sie uns an: 02365-9740897.






Newsletter vom 05.11.2014

Ab 1.1.2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro. Ein Stundenlohn. Doch was zählt eigentlich alles dazu? Schließlich müssen, egal wie, am Ende des Monats mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde gezahlt werden. Arbeitsstunde? Also mal der Reihe nach:

Bei der Berechnung des Mindestlohns kommt es für Sie als Arbeitgeber darauf an, ob ein Brutto-Stundenlohn in Höhe des Mindestlohns von 8,50 € vergütet wird. Sofern die Arbeitnehmer einen Stundenlohn erhalten, ist dies relativ einfach. Sie brauchen lediglich den gezahlten Stundenlohn zur Prüfung heranziehen.

Doch in der betrieblichen Praxis gibt es neben der Fixvergütung je Zeitstunde, also dem Stundenlohn, auch noch monatliche Vergütungen (Gehalt, Lohn, Fixgehalt) und noch eine Vielzahl an weiteren Vergütungsarten, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge, Sachleistungen und weitere variable Lohnbestandteile, wie Provisionen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien etc.

Nicht alle Vergütungsbestandteile sind auf eine Zeitstunde ausgelegt. Vielmehr werden einige Vergütungen pro Tag vergütet, andere sind Monatsentgelte und wieder andere umfassen einen Jahreszeitraum. Sie müssen diese Lohnbestandteile auf einen Stundenlohn umrechnen. Das wird Ihnen im Lohnbüro einige Arbeit bescheren.

Daneben stellt sich aber noch eine weitere - ganz entscheidende - Frage: Was darf ich auf den Mindestlohn anrechnen? Gehören alle meine Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn oder sind bestimmte Entgeltarten nicht anrechnungsfähig? Es gilt:
Nicht alle Entgeltbestandteile gehören auch zum Mindestlohn. Das bedeutet für die Praxis, dass Sie oder Ihr Lohnbüro jede Abrechnung darauf überprüfen müssen, ob der Mindestlohn gezahlt wird. Sie müssen dabei nicht nur prüfen, ob der Mindest-Stundenlohn von 8,50 ? eingehalten wird, sondern auch, ob alle gezahlten Lohnbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Es kann nämlich durchaus sein, dass Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von weit über 8,50 ? letztendlich doch den Mindestlohn unterschreiten, da nicht alle Lohnbestandteile angerechnet werden können, die an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Sie dürfen nicht jede Lohnart dazu zählen
Grundsätzlich gilt, dass alle Lohnbestandteile zum Mindestlohn gehören, die der Arbeitnehmer für seine Normalleistung erhält. Dahinter steckt die Idee des Gesetzgebers, dass bereits mit normaler Arbeitsleistung vom zeitlichen Aufwand her der Mindestlohn erreicht wird. Alle Zulagen und Zuschläge, die der Arbeitnehmer erhält, weil
- die Arbeit an bestimmten Tagen oder Tageszeiten stattfindet (Lage der Arbeitszeit) oder
- eine besondere Mehrleistung vorliegt,
zählen nicht zum Mindestlohn.




Newsletter 11.08.2014

Die Generation Silver Workers wartet auf Sie

Wenn die Jüngeren nicht mehr nachkommen und Frauen sich nach wie vor großteils zwischen Kind und Karriere entscheiden müssen, bleibt für den Fachkräftemangel nur eine Lösung: ältere Mitarbeiter länger im Unternehmen halten. Neu ist die Entwicklung nicht: Schon jetzt arbeitet laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit knapp zwei Drittel der Menschen zwischen 55 und 65 Jahren. Und es werden immer mehr erwerbstätige Ältere: "Die deutlichsten Zuwächse waren in der Gruppe der 60- bis unter 65-Jährigen zu verzeichnen, hier hat sich die Erwerbsquote in den zehn Jahren von 2002 bis 2012 annähernd verdoppelt", heißt es im Bericht.
Jung ist Deutschland ohnehin schon nicht mehr: Der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland ist schon jetzt 45 Jahre alt. Der demographische Wandel ist noch nicht auf dem Höhepunkt angekommen. In sechs bis acht Jahren wird das Durchschnittsalter der Erwerbstätigen bei etwa 50 Jahren liegen.
Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Unternehmen auf ältere Arbeitnehmer einstellten. Der Markt muss sich verändern, weil die Unternehmen gar keine andere Chance haben. Auch andere Varianten, an Fachkräfte zu kommen, werden noch nicht voll ausgeschöpft: Zwar sind zum Beispiel Arbeitnehmer aus dem Ausland eine der Möglichkeiten, den Mangel zu beheben. Aber gezielte Kampagnen, im Ausland zu rekrutieren, sind noch kein Standard, sagen die Experten. "Die Forderung, sich gut in die Organisation einzubinden, Geschäftsprozesse zu verstehen und zu kommunizieren, setzt neben Englisch nach wie vor gute Deutschkenntnisse voraus, selbst in großen Dax-Konzernen", betonen sie. Die Sprachbarriere ist noch da - also müssen die Älteren ran.
Auch IT-Abteilungen haben erkannt, dass sie die Erfahrungen der Älteren nicht verfallen lassen sollte. Die Vorurteile gegenüber Älteren sind weniger in den Fachbereichen zu finden, dafür aber häufiger bei den Personalverantwortlichen. Sie werden jedoch deutlich weniger. Das liegt auch daran, dass es immer mehr Studien gibt, dass die heute 50-Jährigen so fit seien wie 40-Jährige. "Die Älteren sind flexibler, pragmatischer und mobiler als früher – und vor allem auch selbstbewusster", sagt eine Personalberaterin. "Letztendlich hat ein 50-Jähriger noch ein Drittel seiner Lebensarbeitszeit vor sich."
Doch noch immer "graut" es einigen Unternehmen vor der Generation 50plus. Dabei hat sie für Firmen große Vorteile: Die Kompetenz verliert sich ja nicht. Das Spezialistenwissen kommt beim Kunden gut an. Gerade im Beratungsumfeld wird gerne auf Erfahrung gesetzt. Außerdem sitzt wahrscheinlich beim Kunden auch ein Best Ager auf der anderen Seite des Schreibtisches.
Wir, die eichhorn-consulting, haben große Erfahrung gerade im Bereich der Vermittlung von älteren Arbeitnehmern – sprechen Sie uns bitte an!




Newsletter vom 16.07.2014

Wenn die Insolvenz droht
Eigentlich ist kein Unternehmen vor einer Insolvenz sicher. Auch wenn manches Unternehmen über ausreichend Kapital verfügt, ein Unfall, eine Klage oder gar ein Spionagefall kann alles zunichtemachen. Gefahren für das eigene Geschäft bestehen überall. Für kleine oder mittelständische Unternehmen ohne großes Kapital im Rücken ist die Gefahr der Insolvenz natürlich noch mal um einiges größer. Und obwohl die deutsche Wirtschaft bereits seit vielen Jahren gut floriert, bewegen sich die jährlichen Insolvenzen auf hohem Niveau. Wenn es soweit ist, kann eine gute Insolvenzberatung viel retten.

Was ist bei drohender Insolvenz zu beachten?

Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, muss mit einer Insolvenz rechnen. Im Bereich der Insolvenz gibt es bei Geschäftsführern und Inhaber immer noch viel Unkenntnis. Schließlich erlebt man das als Unternehmer nicht jeden Tag. Fachleute, die sich mit dem Thema vertraut gemacht haben und auf dem aktuellen Stand sind, helfen beim Lösen der Probleme und beraten in der komplizierten Situation. Fehler, die vom Unternehmer in dieser Zeit gemacht werden, können oft später nicht korrigiert werden und können verheerende Folgen haben.
Unser Experten-Team hilft Ihnen, diese Fehler zu vermeiden. Wir bieten eine professionelle Rund-um-Betreuung. Eine schnelle, kompetente und sichere Lösung ist entscheidend, um die wirtschaftliche Schieflage korrekt wieder zu glätten.




Newsletter vom 02.07.2014



Jeder einzelne demotivierte Mitarbeiter schadet Ihrem Unternehmen auf unterschiedliche Weise. Er zieht andere mit und bringt weniger Leistung, als er könnte. Steht er in Kontakt zu Dienstleistern und Kunden, werden diese zudem langfristig die fehlende Motivation in Form von Briefings oder mangelhafter Leistung spüren. Beides wirkt sich negativ auf Ihr Unternehmen aus. Achten Sie deshalb bei der Personalsuche darauf, dass Sie die Erwartung der Kandidaten erfüllen können. Nur wer sich langfristig im Unternehmen wohlfühlt, ist bereit durchgehend 100% zu geben. Die Investition in eine entsprechende Personalsuche zahlt sich langfristig aus.
Wir helfen Ihnen das beste Personal für Ihren Betrieb zu suchen!






Newsletter 24.06.2014



Auf Messen erfolgreich präsent sein!
Jeder Messeauftritt bietet erhebliche Chancen, Produkte und Dienstleistungen einem Publikum zu präsentieren, das sonst nur mit einem erheblichen Akquisitions- und/oder Reiseaufwand erreichbar ist.

In unserem Praxis-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Messe richtig vorbereiten, zur Neukundengewinnung und -bindung nutzen, Ihr Team auf die Messe einstimmen um noch bessere Messeergebnisse erzielen. Ihre Messe muss sich wieder lohnen.

Wir bieten Ihnen für Ihre Mitarbeiter professionelles Messetraining in einem Inhouse Seminar an. Ihre Mitarbeiter werden an Ort und Stelle gebrieft, „training on the Job“, im Bereich Verhalten und Verkauf auf Messen.
Unsere langjährige Erfahrung im Seminarbereich „Messetraining“ ist auch Ihr Vorteil.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Erfolg weiter auszubauen.




Newsletter vom 02.06.2014

Das passende Personal

Vor kurzem durfte ich in einem Unternehmen, welches wir im Bereich Outplacement betreuen, an Einstellungsgesprächen teilnehmen. Für mich war das, zugegebenermaßen, nach langer Zeit wieder das erste Mal, dass ich eine solche Gelegenheit hatte, Bewerber, die nicht durch uns rekrutiert worden sind, zu beobachten. Ich wunderte mich nun die gesamte Woche, dass es nicht viel mehr Menschen mit kurzen Beinen und langen Pinocchio-Nasen gibt. In Mathe eine „5“, aber Buchhaltung „gar kein Problem“. Oder: Auf dem Zeugnis 78 (!) unentschuldigte Fehlstunden – aber die Zuverlässigkeit in Person.

Männer scheinen übrigens häufiger zu lügen als Frauen. Das gilt zwar nicht bei der eigenen Altersangabe, wohl aber bei der Darstellung des eigenen Könnens. Denn wer jemanden beeindrucken möchte, lügt besonders oft und gern.

So schilderte uns ein 20-jähriger Realschüler mit abgebrochener Berufsausbildung, dass er als Kurierfahrer besonders geeignet sei. Seine Begründung: Er führe immer etwas schneller, als es erlaubt sei, aber nie so schnell, dass er den Führerschein verlieren würde. So könnte der Arbeitgeber viel Zeit und Geld sparen. Aber jetzt kommt es: Auf die Frage, ob er denn schon heute, am 2. April, anfangen könne, gab er kleinlaut zu, dass er seinen Führerschein leider erst Mitte April wiederbekäme. Warum? Das wollten wir natürlich auch wissen: Unfallflucht! „Ey Mann, dabei war das nur ein ganz kleiner Kratzer …“ Mein Beileid für so viel Zuverlässigkeit´.

Solche Bewerber kommen auch zu uns, allerdings werden sie nicht an den Klienten weiter gegeben, denn unsere Aufgabe ist die perfekte Vorauswahl der Bewerber. So sollte das abschließende Vorstellungsgespräch in Ihrem Hause nur noch eine reine Formsache sein, der Bewerber ist schon bei uns auf Herz und Nieren geprüft worden und nur wer diesen Test besteht, wird weitergereicht.


Sollen wir für Sie das passende Personal suchen? Rufen Sie uns an.

02365-9740897




Newsletter vom 27.05.2014

Arbeitszeugnis? Nein Danke!

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis. Wenn lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf den Inhalt erfüllt sind, dann spricht man von einem einfachen Arbeitszeugnis. Es enthält die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine Wertungen.
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitsleistung einschließlich der Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dieser das Unternehmen verlässt (Endzeugnis). Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, wie etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Das Arbeitszeugnis kann eine Empfehlung sein, ist aber kein persönlich gehaltenes Empfehlungsschreiben.
Deutschland und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, in denen es einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt. Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das „berufliche Fortkommen nicht zu erschweren“.
Da für die meisten Unternehmer diese Zeugniserteilung einen unangenehmen Arbeitsakt darstellt, der einmal viel Zeit kostet und der auch manchmal unangenehme Erinnerungen wieder aufleben lässt, schreiben wir für Sie!



Sie müssen ein Arbeitszeugnis verfassen? Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne!

02365-9740897



Mit freundlichen Grüßen

Michael Eichhorn




Newsletter vom 22.05.2014

Den Kerl bekommen wir nie aus dem Unternehmen!

Haben Sie das nicht auch schon das eine oder andere Mal gedacht? Wenn ein Mitarbeiter besonders vorwitzig gehandelt hat oder sich besonders unangenehm aufgeführt hat? Auch wenn es sicher nicht zu Ihren angenehmsten Aufgaben zählt: Kündigungen gehören zum Betriebsalltag. Egal ob es sich um einen für Ihr Unternehmen überlebenswichtigen Personalabbau oder einfach unmögliches Mitarbeiterverhalten handelt: Manchmal ist es unausweichlich, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Als Outplacementberater begleiten wir diese Prozesse professionell. Wir setzen uns für faire und einvernehmliche Trennungen ein, legen dabei besonderen Wert auf Neutralität. Wir geben Personalverantwortlichen Sicherheit in einer für sie ungewohnten Situation, betroffenen Mitarbeitern eröffnen wir neue berufliche Perspektiven.

Unsere Outplacementberater tragen dazu bei, dass Trennungssituationen fair und einvernehmlich gelöst werden. Dies erspart Auseinandersetzungen und das Unternehmen setzt damit ein positives Zeichen für die anderen Mitarbeiter. Auch die Wahrnehmung des Unternehmens nach außen wird positiv beeinflusst, was sich bei der Suche nach neuen qualifizierten Mitarbeitern als Vorteil erweist. Outplacement wird so zum Teil einer wirkungsvollen Employer-Branding-Strategie.

Sie müssen kündigen? Lassen Sie sich von uns beraten!

02365-9740897




Newsletter vom 06.05.2014

[Briefanrede]

die Zeiten, in denen Personalchefs auf eine vakante Position 180 Bewerbungen und mehr erhielten, sind vorbei. Heute bewerben sich die Arbeitgeber bei den Kandidaten. Und diese wählen nach ganz anderen Kriterien aus als noch vor einigen Jahren. Die Umfrage "Most wanted - die Arbeitgeberstudie" des Beratungsunternehmens McKinsey und des Karrierenetzwerkes www.e-follow.net unter High Potentials aus dem Jahre 2010hat zudem ergeben, dass Arbeitgeber bei der Ansprache von weiblichen und männlichen Kandidaten auf unterschiedliche Aspekte achten müssen. Demnach möchten sich weibliche High Potentials mehr mit ihren künftigen Kolleginnen und Kollegen identifizieren, als dies bei den männlichen Kollegen der Fall ist. Zudem legen sie größeren Wert darauf, dass der künftige Arbeitgeber aktiv seine Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnimmt.

Für die besten Mitarbeiter zu sorgen, ist unsere wichtigste Aufgabe.

Die eichhorn-consulting ist ein Inhaber geführtes Unternehmen und seit dem 01.März 2004 am Wirtschaftsstandort Marl tätig. Wir besitzen jahrelange Erfahrung in den Bereichen

- Personalrecrutierung und div. Personalfragen
- Coaching, Weiterbildung und Outplacementberatung.
- So ist auch unser Titel: „Rund ums Personal“ zu verstehen.

Das Know-how unserer vieljährigen Erfahrung bildet die Basis das richtige Personal für unsere Klienten zu rekrutieren.
Wir stellen uns den besonderen Herausforderungen als ein innovatives Unternehmen, das flexibel und schnell auf Gesetzesänderungen und Marktentwicklungen im Personalwesen reagieren muss. Ob National oder International, wir finden die richtige Lösung.



Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Eichhorn